Im Bereich der gefährlichen religiös-weltanschaulichen Angebote gibt es eine Vielzahl von Fragestellungen. Hier finden
Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Beware.
Beware ist ein Beratungsnetz, das vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport getragen wird und an welchem die Geschäftsstelle für Fragen zu gefährlichen religiös-weltanschaulichen Angeboten angesiedelt ist.
Unter der Kategorie „Beratung“ finden Sie ein Formular, das Ihnen helfen soll, Sie zu einer geeigneten Beratungsstelle zu leiten. Nach dem Ausfüllen erscheint eine Liste von Beratungsstellen oder Behörden, die zu Ihrer spezifischen Fragestellung kompetente Antworten liefern können. Falls Sie eine Rückruffunktion wünschen, können Sie dies durch das Kontaktformular angeben.
Die Beratung durch die vom Land geförderte Beratungsstelle, Zebra-BW, ist kostenfrei.
Die Kultusverwaltung Baden-Württemberg nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Aus diesem Grunde haben wir Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden.
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Dies sind religiös-weltanschauliche Angebote, von denen Gefahren auf die persönliche Freiheit, auf die Gesundheit oder auf die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgehen.
Im Grundgesetz heißt es im Art. 4: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
Daher erfolgt der Eingriff des Staates erst dann, wenn konkrete Rechtsgüter durch ein Angebot nachweislich verletzt wurden.
Derzeit wird vom Verfassungsschutz Baden-Württemberg die Scientology-Organisation beobachtet.
Durch die gesellschaftliche Individualisierungs-, Pluralisierungs- und Globalisierungsprozesse findet eine Ausdifferenzierung des religiös-weltanschaulichen Marktes statt. Das Gefährdungspotenzial bleibt anhaltend hoch.
Die Beratungseinrichtungen bieten Ihnen Informationen und Beratung per E-Mail, Telefon und teils auch im persönlichen Gespräch an.
Die Geschäftsstelle am Kultusministerium kann Ihnen vor allem bei Fragestellungen weiterhelfen, die den schulischen Bereich tangieren.
Bei Fragestellungen das Gewerberecht betreffend ist das zuständige Gewerbeaufsichtsamt behilflich.
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wenden Sie sich bitte an das örtliche Jugendamt.
Bei strafrechtlich relevanten Themen wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeibehörde.
Materialien für den Unterricht stehen Ihnen zum einen im Downloadbereich zur Verfügung, zum anderen können Sie sich direkt beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport an die Geschäftsführung für Fragen zu gefährlichen religiös-weltanschaulichen Angeboten wenden unter 0711/279-0 oder unter ima-sup@km-kv.bwl.de
Die Flyer der Interministeriellen Arbeitsgruppe finden Sie im Downloadbereich in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch und Russisch.