Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für die Landesregierung oberste Priorität. Kinder müssen vor körperlicher und geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs durch geeignete Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen geschützt werden.
Kindeswohlgefährdungen können auch durch religiös-weltanschauliche Anbieter oder Gruppierungen entstehen. Vermehrt geht es dabei um Themen des sexuellen oder geistlichen Missbrauchs oder der körperlichen Züchtigung.
Um die Strukturen im Kinderschutz weiter zu verbessern, hat der Ministerrat am 25. September 2018 eine „Kommission Kinderschutz zur Aufarbeitung des Missbrauchsfalls in Staufen und zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes“ eingerichtet. Das interministerielle Expertengremium unter Vorsitz des Ministeriums für Soziales und Integration hat die Aufgabe, eine vorbehaltslose und umfassende Analyse des Handelns aller beteiligten Institutionen und der rechtlichen Bestimmungen auf mögliche Lücken im Kinderschutz im Land vorzunehmen.
Die Kommission Kinderschutz setzt sich zu gleichen Teilen aus je einer Vertretung des Sozial-, Innen-, Justiz-, Kultus- und des Staatsministeriums sowie aus fünf hochkarätigen Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft zusammen.
Kinderschutz - schnelle Hilfe
Im Krisenfall, oder wenn Sie einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihr örtliches
Jugendamt.
Eine Liste aller Jugendämter mit Telefonnummern finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie unter der Seite des
Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg und dem