Gewerbliche Angebote und Coaching
Heutzutage entscheiden sich immer mehr Menschen dazu, Dienste auf dem Lebenshilfemarkt in Anspruch zu nehmen. Dieser Markt zeichnet sich durch eine zunehmende Ausdifferenzierung von Angeboten aus. Eine große Kategorie bildet hierbei der Coaching-Bereich. Die Bezeichnung „Coach“ ist allerdings nicht geschützt. Ebenso gibt es keine einheitlichen Ausbildungs- und Qualitätsstandards. Dies erschwert die Auswahl eines kompetenten und gut qualifizierten Coaches. Für Ratsuchende ist eine Einschätzung zur Qualität eines Coaches oft nicht so einfach. Das Kultusministerium bietet Ratsuchenden daher Hilfestellung in der Form von Checklisten an.
Coaching für Kinder und Jugendliche
Das Angebotsspektrum der Coaches im Kinder- und Jugendbereich bedient vor allem schulische Belange. Es werden insbesondere Hilfen zur Überwindung von Lernschwierigkeiten, Prüfungsangst und Entscheidungsproblemen (z. B. bei der Berufswahl), zur Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche, Steigerung des Selbstwertgefühls bei Mobbing und Heilung manifestierter Aufmerksamkeitsstörungen angeboten. Eltern fällt es zunehmend schwerer, Beratungs- und Hilfsangebote, die auf wissenschaftlicher Basis angeboten werden, von unseriösen zu unterscheiden. Deshalb ist es notwendig, Eltern und vor allem Lehrerinnen und Lehrern Kriterien an die Hand zu geben, wie sie seriöse Angebote von unseriösen trennen können. Als solche Kriterien können die Überprüfbarkeit der Wissenschaftlichkeit und Wirksamkeit des Konzepts, die Kritikfähigkeit, Fragen der beruflichen Qualifikation, die Professionalität im Kundenkontakt sowie geforderte Rahmenbedingungen oder Teilnahmevoraussetzungen herangezogen werden.
Als Hilfestellung können Ihnen folgende Checklisten dienen:
Ferner unterstützt und berät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn diese Ärger mit einem Unternehmen haben – egal ob Supermarkt, Onlineshop, Bank, Handwerksbetrieb oder Coaching-Anbieter. In der Rechtsberatung helfen die Fachleute der Verbraucherzentrale u.a., wenn es Probleme bei der Kündigung gibt, wenn unberechtigte Mahnungen oder Inkassoschreiben verschickt oder wenn Werbeversprechen nicht eingehalten werden. Darüber hinaus informiert die Verbraucherzentrale über unseriöse Anbieter und warnt vor neuen Abzock-Maschen.
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